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Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Liebe Schellhornerinnen und Schellhorner,

 

ab dem 1. Oktober ist wieder der Zeitraum gekommen, in dem Hecken, Sträucher und andere Gehölze stärker zurückgeschnitten werden dürfen.

Grundlage hierfür ist § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dort heißt es:

„Es ist verboten, [...] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

 

Das bedeutet: Stärkere Rückschnitte sind grundsätzlich vom 1. Oktober bis Ende Februar möglich. Während der Zeit vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Bitte denken Sie an Wege und Straßen

Die Gemeinde Schellhorn möchte daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer freundlich darum bitten, ihre Hecken, Sträucher und Gehölze entlang von Straßen und Wegen  zurückzuschneiden.

 

Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass:

  • Gehwege und Straßen nicht durch Hecken oder Äste eingeengt werden,

  • Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung nicht verdeckt werden,

  • Sichtbereiche an Einmündungen und Kreuzungen freigehalten werden und

  • Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende nicht behindert werden.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Zeitraum ab dem 1. Oktober und schneiden Sie Ihre Hecken und Sträucher ruhig etwas großzügiger zurück. So haben die Pflanzen ausreichend Platz für den kommenden Austrieb und Sie haben im nächsten Jahr möglichst lange Ruhe vor erneutem Überwuchs.

Gemeinsam vorausschauend handeln

Auch wie als Gemeinde Schellhorn möchte im Rahmen unseres Handlungsfeldes „Verkehr und Mobilität“ stärker vorausschauend arbeiten. Dazu gehört für uns nicht nur, bestehende Probleme zu beheben, sondern frühzeitig zu schauen, wo Handlungsbedarf entstehen könnte und wie wir gemeinsam für sichere und gut nutzbare Wege und Straßen sorgen können.

Ein rechtzeitiger Rückschnitt von Hecken und Sträuchern ist dabei ein wichtiger Beitrag.

Wir möchten Sie daher freundlich bitten, den Zeitraum ab dem 1. Oktober zu nutzen und Ihre Hecken und Sträucher entlang der öffentlichen Wege und Straßen entsprechend zurückzuschneiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und dafür, dass Sie dazu beitragen, unsere Wege und Straßen sicher und  gepflegt zu halten.

 

Ihre Gemeinde Schellhorn

Thomas Schult

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schellhorn
Di, 06. Oktober 2026

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